Unsere Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Gebieten unseres Landes. Es gibt Exil-Bremer und echte Schwaben, Franken und auch Bayern. Wir haben Zugereiste aus dem Norden der Republik und "nei g'schmeckte" aus Ostdeutschland. Manche supporten gerne im Stadion, anderen schauen lieber gemütlich vorm Fernsehen zu.
Wir sind ein wild zusammen gewürfelter Haufen und "Neuen" gegenüber immer sehr offen. Sprich uns bei den Spielen, die wir besuchen, an und wenn wir deinen Vorstellungen entsprechen, dann werde Mitglied bei uns.
Du hast genug über uns gelesen und gesehen?
Jetzt möchtest du Mitglied bei uns werden?
Dann lies dir doch bitte diese Hinweise und unsere Satzung durch.
Du lädst dir danach den Aufnahmeantrag runter, füllst ihn aus und schickst ihn an die
darin angegebene Adresse. Durch abschicken des Mitgliedsantrages erkennst du die
Satzung an. Melde dich auch noch, falls nicht schon geschehen, in unserem Forum an.
Nach Erhalt deines Antrages und deiner Anmeldung im Werderfans-Süd
Forum schalten wir dich in diesem Forum für den internen Fanclub-Bereich frei, damit
du dich über alle Aktivitäten und Aktionen des Fanclubs informieren kannst
und nehmen dich in unsere Mitgliederliste auf.
Direkt nach Anmeldung wird der anteilige Jahresbeitrag gemäß Satzung fällig. Er
muss bis zum Ende des Anmeldemonats auf unserem Clubkonto eingegangen sein.
Jetzt Mitglied werden und Aufnahmeantrag downloaden
Wir sind nie abgeneigt, neue Mitglieder aufzunehmen.
Werderfans-Süd
Hier könnt ihr unsere Satzung lesen
§ 1 Name
Der Fanclub führt den Namen Werderfans-Süd.
Gründungstag war der 10. Mai 2003
§ 2 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet
am 30. Juni des Jahres.
§ 3 Vereinszweck
Der Fanclub bezweckt die Erhaltung und Förderung
des Beisammenseins in Verbindung mit dem SV Werder Bremen.
§ 4 Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft beginnt mit einer
6-monatigen Probezeit.
b) Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Über
einen Aufnahmeantrag, der schriftlich vorliegen muss, entscheidet der Vorstand.
Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür
mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche
Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum
Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung
gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern
wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
c) Ein Mitglied kann jederzeit bei Verstoß gegen die Satzung des Fanclubs vom
Vorstand, je nach Schwere des Verstoßes, angemessen bestraft, bzw.
ausgeschlossen werden.
§ 5 Verhalten der Mitglieder
a) Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert
Provokationen, die Gewalt zum Ziel haben, zu unterlassen.
b) Gewaltbereites Verhalten wird von diesem Fanclub nicht unterstützt.
c) Jedes Mitglied hat sich im Rahmen von Fanclubveranstaltungen
verantwortungsbewusst sich selbst und anderen (auch Nichtmitgliedern) gegenüber
zu verhalten.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
a) Im Rahmen des Fanclubs wird für die
Mitgliedschaft bei Erwachsenen (ab 18. Lebensjahr) ein Beitrag von 10,- € und
bei Jugendlichen ein Beitrag von 5 € pro Quartal erhoben.
b) Der Jahres-Beitrag wird jeweils im 1. Quartal des Geschäftsjahres fällig und
muss daher bis zum 31. September des Jahres bezahlt sein. Bei verspäteter
Zahlung vom 01. Oktober bis 31. Dezember wird ein zusätzlicher Betrag von 50 %
des Mitgliedsbeitrages fällig. Bei Zahlungsverzug bis nach dem 31. Dezember
erfolgt Ausschluss aus dem Fanclub. Über Sonderregelungen entscheidet der
Vorstand.
c) Der Beitrag wird ausschließlich vom Kassenwart entgegengenommen. Der
Kassenwart ist verpflichtet den Erhalt zu bestätigen.
d) Sollte ein Mitglied vor Ablauf des Kalenderjahres den Fanclub verlassen, so
bekommt es den im Voraus bezahlten Beitrag zurück.
§ 7 Ehrenmitglieder
Über Ernennungen von Ehrenmitgliedern muss in der
Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
§ 8 Vorstand
a) Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern
bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt
automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
1) dem 1. Vorsitzenden
2) dem 2. Vorsitzenden
3) dem Materialverwalter
4) dem Kassenwart
5) dem Medienbeauftragten.
b) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
c) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.
§ 9 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen
gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
b) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit auf die Dauer des Vereinsjahres
gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit
keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den
folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf
das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
§ 10 Fanclubeigentum
a) Für mutwillig beschädigtes Fanclubeigentum
übernimmt der Fanclub keine Haftung. Für eventuelle Schäden kommt der
Schadensverursacher auf.
b) Über gemeinsame Anschaffungen entscheiden alle Mitglieder. Zum Beschluss ist
eine 2/3 Mehrheit notwendig. Der Beschluss wird dann vom Vorstand bestätigt.
§ 11 Finanzen
a) Sämtliche Einkünfte des Fanclubs werden
ausschließlich zum Wohle des Fanclubs genutzt.
b) Die Hälfte der Beiträge wird bei Fanclubveranstaltungen für Raummiete und
Verpflegung bereitgestellt.
c) Über die Zweckmäßigkeit von Ausgaben entscheiden alle Mitglieder.
§ 12 Fanclubveranstaltungen
a) Sämtliche Unternehmungen werden gemeinsam
geplant und vom Vorstand als Fanclubveranstaltung bestätigt.
b) Vorschläge können dem Vorstand jederzeit mitgeteilt werden. Es wird hierbei
erwartet, dass sich jedes Mitglied in den Dienst des Fanclubs stellt und im
Rahmen seiner Möglichkeiten andere Mitglieder und den Vorstand bei seiner Arbeit
unterstützt.
c) Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein an Fanclubveranstaltungen
teilzunehmen, so hat es keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.
§ 13 Satzungsänderung
Die Satzung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit geändert werden.