Gemeinsam macht Werder noch mehr Spaß!!!!!!!

 

Gemeinsame Fahrten zu den Spielen unseres geliebten SVW, gemütliches Beisammensein mit Gleichgesinnten, vereinfachter Erwerb von Eintrittskarten und Fanartikel sind nur einige der Privilegien, die du als Clubmitglied bekommst.
 

Unsere Gemeinsamkeit heißt Werder!

Unsere Mitglieder kommen aus den unterschiedlichsten Gebieten unseres Landes. Es gibt Exil-Bremer und echte Schwaben, Franken und auch Bayern. Wir haben Zugereiste aus dem Norden der Republik und "nei g'schmeckte" aus Ostdeutschland. Manche supporten gerne im Stadion, anderen schauen lieber gemütlich vorm Fernsehen zu.

Beruf, Geschlecht oder Herkunft spielen bei uns keine Rolle, Diskriminierung jeder Art lehnen wir ab. 

Wir sind ein wild zusammen gewürfelter Haufen und "Neuen" gegenüber immer sehr offen. Sprich uns bei den Spielen, die wir besuchen, an und wenn wir deinen Vorstellungen entsprechen, dann werde Mitglied bei uns.


Du hast genug über uns gelesen und gesehen?
Jetzt möchtest du Mitglied bei uns werden?

Dann lies dir doch bitte diese Hinweise und unsere Satzung durch. Du lädst dir danach den Aufnahmeantrag runter, füllst ihn aus und schickst ihn an die darin angegebene Adresse.  Durch abschicken des Mitgliedsantrages erkennst du die Satzung an. Melde dich auch noch, falls nicht schon geschehen, in unserem Forum an.

Nach Erhalt deines Antrages und deiner Anmeldung im Werderfans-Süd Forum schalten wir dich in diesem Forum für den internen Fanclub-Bereich frei, damit du dich über alle Aktivitäten und Aktionen des Fanclubs informieren kannst und nehmen dich in unsere Mitgliederliste auf.
Direkt nach Anmeldung wird der anteilige Jahresbeitrag gemäß Satzung fällig. Er muss bis zum Ende des Anmeldemonats auf unserem Clubkonto eingegangen sein.

Jetzt Mitglied werden und Aufnahmeantrag downloaden

Wir sind nie abgeneigt, neue Mitglieder aufzunehmen.


Werderfans-Süd

 Hier könnt ihr unsere Satzung lesen

§ 1 Name

Der Fanclub führt den Namen Werderfans-Süd. Gründungstag war der 10. Mai 2003


§ 2 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr beginnt am 01. Juli und endet am 30. Juni des Jahres.


§ 3 Vereinszweck

Der Fanclub bezweckt die Erhaltung und Förderung des Beisammenseins in Verbindung mit dem SV Werder Bremen.


§ 4 Mitgliedschaft

a) Die Mitgliedschaft beginnt mit einer 6-monatigen Probezeit.
b) Mitglied kann jede Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Über einen Aufnahmeantrag, der schriftlich vorliegen muss, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrages müssen dem Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur abgelehnt werden, wenn wesentliche Vereinsinteressen entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum Quartalsabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden von Mitgliedern wird der Verein von den übrigen Mitgliedern fortgesetzt.
c) Ein Mitglied kann jederzeit bei Verstoß gegen die Satzung des Fanclubs vom Vorstand, je nach Schwere des Verstoßes, angemessen bestraft, bzw. ausgeschlossen werden.


§ 5 Verhalten der Mitglieder

a) Jedes Mitglied ist dazu aufgefordert Provokationen, die Gewalt zum Ziel haben, zu unterlassen.
b) Gewaltbereites Verhalten wird von diesem Fanclub nicht unterstützt.
c) Jedes Mitglied hat sich im Rahmen von Fanclubveranstaltungen verantwortungsbewusst sich selbst und anderen (auch Nichtmitgliedern) gegenüber zu verhalten.


§ 6 Mitgliedsbeiträge

a) Im Rahmen des Fanclubs wird für die Mitgliedschaft bei Erwachsenen (ab 18. Lebensjahr) ein Beitrag von 10,- € und bei Jugendlichen ein Beitrag von 5 € pro Quartal erhoben.
b) Der Jahres-Beitrag wird jeweils im 1. Quartal des Geschäftsjahres fällig und muss daher bis zum 31. September des Jahres bezahlt sein. Bei verspäteter Zahlung vom 01. Oktober bis 31. Dezember wird ein zusätzlicher Betrag von 50 % des Mitgliedsbeitrages fällig. Bei Zahlungsverzug bis nach dem 31. Dezember erfolgt Ausschluss aus dem Fanclub. Über Sonderregelungen entscheidet der Vorstand.
c) Der Beitrag wird ausschließlich vom Kassenwart entgegengenommen. Der Kassenwart ist verpflichtet den Erhalt zu bestätigen.
d) Sollte ein Mitglied vor Ablauf des Kalenderjahres den Fanclub verlassen, so bekommt es den im Voraus bezahlten Beitrag zurück.


§ 7 Ehrenmitglieder

Über Ernennungen von Ehrenmitgliedern muss in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden.


§ 8 Vorstand

a) Der Vorstand muss aus Fanclubmitgliedern bestehen. Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem Fanclub aus, so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand besteht aus:
   1) dem 1. Vorsitzenden
   2) dem 2. Vorsitzenden
   3) dem Materialverwalter
   4) dem Kassenwart
   5) dem Medienbeauftragten.
b) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben Ihre Ämter ohne Vergütung aus.
c) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung entlastet.


§ 9 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes

a) Der Vorstand vertritt den Fanclub in allen gerichtlichen und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht.
b) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit auf die Dauer des Vereinsjahres gewählt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist, soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied gewählt.
c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den Fanclub nur mit Beschränkung auf das Fanclubvermögen eingehen. Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.


§ 10 Fanclubeigentum

a) Für mutwillig beschädigtes Fanclubeigentum übernimmt der Fanclub keine Haftung. Für eventuelle Schäden kommt der Schadensverursacher auf.
b) Über gemeinsame Anschaffungen entscheiden alle Mitglieder. Zum Beschluss ist eine 2/3 Mehrheit notwendig. Der Beschluss wird dann vom Vorstand bestätigt.


§ 11 Finanzen

a) Sämtliche Einkünfte des Fanclubs werden ausschließlich zum Wohle des Fanclubs genutzt.
b) Die Hälfte der Beiträge wird bei Fanclubveranstaltungen für Raummiete und Verpflegung bereitgestellt.
c) Über die Zweckmäßigkeit von Ausgaben entscheiden alle Mitglieder.


§ 12 Fanclubveranstaltungen

a) Sämtliche Unternehmungen werden gemeinsam geplant und vom Vorstand als Fanclubveranstaltung bestätigt.
b) Vorschläge können dem Vorstand jederzeit mitgeteilt werden. Es wird hierbei erwartet, dass sich jedes Mitglied in den Dienst des Fanclubs stellt und im Rahmen seiner Möglichkeiten andere Mitglieder und den Vorstand bei seiner Arbeit unterstützt.
c) Sollte es einem Mitglied nicht möglich sein an Fanclubveranstaltungen teilzunehmen, so hat es keinen Anspruch auf finanzielle Entschädigung.


§ 13 Satzungsänderung

Die Satzung kann nur in einer ordentlichen Mitgliederversammlung durch 2/3 Mehrheit geändert werden.

 

Hier
 kann die Satzung als PDF-Datei herunter geladen werden